| Die rheinische Vierkanthofanlage Tuppenhof Der Tuppenhof ist eine typische gewachsene rheinische Hofanlage, die sich aus einem ursprünglichen Dreiseithof des 18. Jahrhunderts zu einer Vierkanthofanlage im 19. Jahrhundert entwickelt hat. Seine siedlungsgeschichtliche und denkmalwürdige Bedeutung für den Kaarster Raum besitzt der Tuppenhof angesichts der allgemein rückläufigen Entwicklung der Landwirtschaft und des Sterbens gewachsener Hofanlagen seit den 60-er Jahren vor allem aufgrund der original erhaltenen, nunmehr restaurierten Gebäude, deren älteste Bestandteile Anfang des 18. Jahrhunderts entstanden, der anhand der zahlreichen Scherbenfunde, die im Rahmen der Restaurierung zu Tage getreten sind, nachweisbaren Besiedlung der Siedlungsfläche Tuppenhof seit dem 12. Jahrhundert, woraus ersichtlich wird, dass auf dem Areal des Tuppenhofes Vorgängerbauten bestanden haben, deren Ursprünge in die Rodungstätigkeiten des 12. Jahrhunderts, als der Bereich Rottes (Kontraktion der Bezeichnung Rodungshaus) von Kleinenbroich ausgehend durch Rodungstätigkeit besielt wurde, zurück reichen, der noch vorhandenen, für die heimischen Bauernhöfe typischen Streuobstwiese sowie des barock anmutenden Bauerngartens, des auf dem Tuppenhof gefundenen Dokumentenbestandes, der die Geschichte der Hofanlage und ihrer kleinbäuerlichen Bewohner fast lückenlos zwischen den Jahren 1684 und 1985 belegt bzw. rekonstruierbar macht. Die Einzigartigkeit und die Bedeutung des Denkmals Tuppenhofes und seiner mustergültigen Restaurierung wurde im November 2000 dadurch besonders gewürdigt, dass die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und der Bundesverband des Deutschen Handwerks dem Tuppenhof den Deutschen Denkmalspreis für hervorragende handwerkliche Restaurierungsarbeit verlieh. Der Museumsförderverein konnte am 19. November 2000 die Urkunde für den 2. Platz, verbunden mit einer Zuwendung von 10.000 DM, aus der Hand des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Clements anlässlich einer Feierstunde im Festsaal des Regierungspräsidiums Düsseldorf entgegennehmen.
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